Der Bunker "Valentin" in der Totalen mit Besucher:innen auf dem Rundweg.

Hausordnung

Herzlich willkommen am Denkort Bunker Valentin!

Bitte beachten Sie: Der Bunker „Valentin“ ist ein Ort, an dem Menschen litten und starben. Wir bitten Sie, sich dieser Geschichte des Ortes gegenüber angemessen zu verhalten.

  • Video-, Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind zu privaten Zwecken gestattet, soweit sie andere Besucher:innen oder den Betrieb am Denkort Bunker Valentin nicht stören.
  • Das Informationszentrum sowie das Gelände des Denkorts Bunker Valentin öffnen und schließen zu den ausgewiesenen Zeiten. Bitte planen sie die Schließzeit bei Ihrem Besuch ein.
  • Das Tor des Parkplatzes wird ebenso mit dem Ende der Öffnungszeiten geschlossen. Beachten Sie bitte, dass ein Verlassen des Parkplatzes danach nicht mehr möglich ist.
  • Lehrer:innen, Gruppenleiter:innen und Erziehungsberechtigte sind für Kinder und Jugendliche verantwortlich, die sich in ihrer Begleitung befinden.

 

Nicht gestattet sind:

  • Äußerungen oder Handlungen, die in irgendeiner Form die Freiheit und die Würde anderer Menschen verletzen (Art. 1 GG) , sei es wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuellen Orientierung oder Religion
  • rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten
  • das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Bedeutung, Herstellung oder Vertrieb dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen ist
  • das Verlassen der ausgewiesenen Wege und das Betreten des Ruinenteils. Es besteht Unfallgefahr durch Steinschlag und Unebenheiten des Bodens
  • das Mitführen von Hunden (ausgenommen Blindenhunde)
  • Radfahren außerhalb der Zuwegung zu den Fahrradständern
  • das Berühren oder Betreten der Exponate oder Informationselemente auf dem Rundweg. (Besucher:innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden)
  • der Verzehr von alkoholischen Getränken
  • der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern

 

Nur durch vorherige Genehmigung durch die Leitung des Denkorts Bunker Valentin sind gestattet:

  • jede Form gewerblicher Betätigung
  • der Aufbau von Stativen und Scheinwerfern zur Anfertigung von Aufnahmen
  • die Ausgabe von Druckerzeugnissen jeder Art
  • das Anbringen von Plakaten und Transparenten
  • die Durchführung von Veranstaltungen

Die Mitarbeiter:innen sind befugt, diese Grundregeln für den Gedenkstättenbesuch durchzusetzen. Wer diese nicht befolgt, kann vom Besuch des Denkorts Bunker Valentin ausgeschlossen werden.

Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten.

Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Denkort Bunker Valentin. 

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