Viele Fotograf:innen zeigen großes Interesse, den Bunker aufgrund seiner monumentalen Größe abzubilden. Der dunkle Beton, die bis heute sichtbaren Bombeneinschläge und das düstere Licht erzeugen – in Kombination mit der im Inneren ganzjährig vorherrschenden Kühle – eine bedrückende Atmosphäre. Diese Atmosphäre auf Fotos zu bannen ist vielen Besucher:innen des Denkort Bunker Valentin ein Bedürfnis, da sie zur Erfahrung eines Besuches der Gedenkstätte dazugehört.
Doch dabei besteht die Gefahr, dass aus dem Blick gerät, was die zentrale Bedeutung des Ortes ist: Der Bunker „Valentin“ ist in seiner gewaltigen Erscheinung untrennbar mit seiner Geschichte als Tatort nationalsozialistischer Verbrechen verknüpft. Tausende Zwangsarbeiter aus allen Teilen Europas errichteten die Anlage in Schwerstarbeit, litten unter systematischer Mangelernährung und der Willkür der Aufseher. Mindestens 1.300 Menschen überlebten die Baustelle nicht. Um ihrer zu gedenken, auf ihre Schicksale aufmerksam zu machen und die Geschichte des Ortes aufzuarbeiten, ist im Bunker seit 2015 eine Gedenkstätte eingerichtet. In einem Teil des Bunkers ist eine Dauerausstellung über die Bauphase von 1943 bis 1945 sowie die Nachkriegsnutzung des Geländes untergebracht. Ein Rundweg, auf dessen Stationen sich Spuren der nationalsozialistischen Vergangenheit nachvollziehen lassen, führt über das Gelände und durchquert den Bunker.
Am Denkort finden Führungen, Seminare und Kulturveranstaltungen statt - er ist ein Ort der Begegnung und der lebendigen Auseinandersetzung mit der gewaltvollen Vergangenheit geworden. Der Bunker selbst dient als zentrales Exponat dazu, einen Raum der Beschäftigung mit der Geschichte zu eröffnen. Der Bunker ist also keineswegs ein verlassener Ort, keine einsame Ruine, kein sogenannter „Lost-Place“, auch wenn der westliche Teil in seinem Zustand seit 1945 erhalten geblieben ist. Der sogenannte Ruinenteil kann als Teil des Rundwegs von allen Besucher:innen eingesehen, jedoch auf Grund von Einsturzgefahr keinesfalls betreten werden. Wer dies dennoch tut, riskiert sein Leben und handelt zudem widerrechtlich.
Generell ist das Fotografieren in den begehbaren Bereichen sowie in den Ausstellungsräumen zum Zwecke privater, nicht kommerzieller Nutzung gestattet. Eine Sondergenehmigung zum Betreten und Fotografieren abgesperrter, nicht zugänglicher Bereiche können wir jedoch grundsätzlich nicht erteilen. Eine Dokumentation dieser Bereiche ist in den rückliegenden Jahren durch Wissenschaftler:innen und speziell geschulte Fotograf:innen mit entsprechender technischer Ausstattung geschehen. Die Aufnahmen liegen uns vor. Das Fotografieren des Geländes auf kommerzieller Basis ist nicht gestattet. Zudem besteht ein Flugverbot für Drohnen.