Die Bremer Gestapo vor Gericht in Hamburg
Nach dem Krieg führte die britische Militärregierung in Westdeutschland zahlreiche Prozesse gegen Kriegsverbrecher:innen. Die meisten wurden ab Frühjahr 1946 im Curio-Haus in Hamburg verhandelt. Auch Täter des „Arbeitserziehungslagers“ Bremen-Farge standen dort vor Gericht. Der sogenannte Bremen-Farge-Case begann am 19. Dezember 1947. Es war der einzige alliierte Prozess mit direktem Bezug zum Bunker "Valentin" und den umliegenden Lagern.
Beteiligung an Kriegsverbrechen
32 Matrosen irischer und britischer Staatsangehörigkeit waren seit Anfang 1943 im „Arbeitserziehungslager“ Farge inhaftiert. Sie hatten sich geweigert, für die deutsche Kriegswirtschaft Zwangsarbeit zu leisten. Dazu waren sie nach den Genfer Konventionen auch nicht verpflichtet. Dennoch wurden sie Anfang 1943 ins „Arbeitserziehungslager“ Farge gebracht. Dort mussten sie Zwangsarbeit auf der Bunkerbaustelle leisten. Fünf Matrosen starben in Folge der Haft- und Arbeitsbedingungen: Gerald O´Hara, Patrick Breen, William Hutchinson Knox, Thomas Murphy und Owen Corr.
Die Angeklagten
Vorausgegangen waren umfangreiche Untersuchungen der britischen „War Crimes Unit“. Die Ermittler identifizierten 13 anzuklagende Personen: Die Lagerkommandanten Karl Walhorn und Erich Voss, den Lagerarzt Walter Heidbreder, sechs Wachmänner, einen Funktionshäftling und drei Beamte der Bremer Gestapo, unter ihnen der zwischenzeitliche Leiter Dr. Friedrich Zimmermann. Drei Kommandanten waren nicht auf der Liste: Heinrich Schauwacker war auf der Flucht, Georg Adolf beging im Juli 1947 im Internierungslager Wilhelmshaven Selbstmord. Sebastian Schipper wurde in einem anderen Verfahren zum Tod verurteilt.
Ehemalige Häftlinge als Zeugen vor Gericht
Der Prozess dauerte 37 Tage. Alle Aussagen wurden sorgfältig protokolliert. In den ersten zehn Tagen wurden die Zeugen der Anklage gehört. Ehemalige Häftlinge berichteten von den brutalen Umständen im Lager. Einer der Hauptbelastungszeugen war Willam Knott, ein irischer Matrose aus Dublin mit britischer Staatsangehörigkeit. Knott identifizierte Lagerkommandant Sauer, Wachmann Meyer und Lagerarzt Dr. Walter Heidbreder: „Wir nannten ihn Ziegenhäuter. In Irland ist das der Ausdruck für die unterste Stufe von Tierärzten.“
Die Strategie der Verteidigung
Die Angeklagten sagten in der zweiten Hälfte des Prozesses aus. Viele gaben zu, Gefangene körperlich misshandelt zu haben. Vor Gericht wurde darüber gestritten, unter welchen Umständen die Gewaltanwendung stattgefunden hat und wie schwerwiegend sie gewesen war. Viele Verteidiger führten an, dass die Angeklagten nur auf Befehl gehandelt hätten. Oftmals wurde auch der flüchtige Kommandant Heinrich Schauwacker verantwortlich gemacht, der für seine Brutalität bekannt war. Widersprüche in den Zeugenaussagen der ehemaligen Gefangenen wurden genutzt, um Anschuldigungen zu zerstreuen. Leumundszeugnisse von Freunden und Kollegen sollten die Täter entlasten.
Maximal sieben Jahre Haft
Das Urteil im Farge-Prozess wurde am 24. Februar 1948 in Hamburg verkündet. Sechs Angeklagte wurden freigesprochen. Der stellvertretende Bremer Gestapo-Chef Dr. Hans Hasse erhielt fünf Jahre Haft, die Lager-Kommandanten Franz Sauer und Karl Walhorn drei und vier Jahre. Wachmann Johannes Meyer und der Funktionshäftling Ludwig Zehnter wurden zu drei Jahren, Wachmann Günther Velke zu drei Monaten verurteilt. Die höchste verhängte Strafe von sieben Monaten erhielt Wachmann Wilhelm Plothe wegen der nachgewiesenen Tötung eines sowjetischen Gefangenen.
Das Ende der britischen Militärprozesse
Der Bremen-Farge-Case erregte kein überregionales Aufsehen. Der Bremer Weser Kurier druckte nur eine Agenturmeldung ab, berichtet aber nicht weiter. Im April 1948 beschloss die britische Regierung, keine neuen Prozesse gegen Kriegsverbrecher:innen mehr zu beginnen. Es wurde befürchtet, so die offizielle Erklärung, dass die Militärverfahren den demokratischen Wiederaufbau in Deutschland erschweren könnten. Der schon vorbereitete Prozess gegen die Wachmannschaften des KZ-Außenlagers Farge wurde nicht mehr eröffnet. Erst Jahre später ermittelte die Staatsanwaltschaft Bremen erneut, diesmal wegen Mordes an dem Niederländer Tjark Krämer.