Farge-Case

Die Bremer Gestapo vor Gericht in Hamburg

Es ist ein sepiafarbenes Bild abgebildet. Im Vordergrund stehen zwei Wachmänner, im Hintergrund ist die Gaststätte Curiohaus zu sehen. Im linken unteren Bildrand steht abgeschnitten: englisch "Search Bureau Control Commission" mit einem Pfeil nach rechts. Die beiden Männer schauen an der Kamera vorbei, der Blick ist sehr ernst. Vor dem Gebäude des Curiohauses sind kahle Sträucher zu sehen.
Britische Wachmänner vor dem Curio-Haus in Hamburg, 1946
Quelle: Foto: A. Klein/S. Presser. (Hans Nesna: Zoo leeft Duitschland up de Puinhoopen van het Derde Rijk, Amsterdam 1946)

Nach dem Krieg führte die britische Militärregierung in Westdeutschland zahlreiche Prozesse gegen Kriegsverbrecher:innen. Die meisten wurden ab Frühjahr 1946 im Curio-Haus in Hamburg verhandelt. Auch Täter des „Arbeitserziehungslagers“ Bremen-Farge standen dort vor Gericht. Der sogenannte Bremen-Farge-Case begann am 19. Dezember 1947. Es war der einzige alliierte Prozess mit direktem Bezug zum Bunker "Valentin" und den umliegenden Lagern.

Beteiligung an Kriegsverbrechen

Auf dem schwarz-weißen Bild sind 32 Männer abgebildet, die für ein Gruppenfoto posieren. In der vordersten Reihe ist außerdem mittig auf dem Schoß eines Mannes ein Hund platziert. Auf dem Bild handelt es sich um britische und irische Matrosen. Alle Männer schauen in die Kamera, fast alle von ihnen lachen und werden augenscheinlich von der Sonne geblendet, weswegen viele die Augen zusammenkneifen.
Gruppenbild der 32 irischen und britischen Matrosen im Lager Westertimke
Quelle: Archiv Denkort Bunker Valentin / LzpB Bremen

32 Matrosen irischer und britischer Staatsangehörigkeit waren seit Anfang 1943 im „Arbeitserziehungslager“ Farge inhaftiert. Sie hatten sich geweigert, für die deutsche Kriegswirtschaft Zwangsarbeit zu leisten. Dazu waren sie nach den Genfer Konventionen auch nicht verpflichtet. Dennoch wurden sie Anfang 1943 ins „Arbeitserziehungslager“ Farge gebracht. Dort mussten sie Zwangsarbeit auf der Bunkerbaustelle leisten. Fünf Matrosen starben in Folge der Haft- und Arbeitsbedingungen: Gerald O´Hara, Patrick Breen, William Hutchinson Knox, Thomas Murphy und Owen Corr.

Die Angeklagten

Abgebildet ist ein mit Schreibmaschine geschriebenes Dokument.
Anklage wegen Kriegsverbrechen, 22. September 1947
Quelle: The National Archives (UK)

Transkript:

Übersetzt aus dem Englischen:

22. September 1947

MD/JAG/FS/22/73(1C) - Vertraulich, Oberbefehlshaber der britischen Rheinarmee

Anklagen der Vereinten Nationen gegen deutsche Kriegsverbrecher

Britisches Nationalbüro, Anklagenummer [unbekannt]

Kriegsverbrecherkommission der Vereinten Nationen, Referenznummer[unbekannt]

Arbeitserziehungslager Bremen-Farge 
Angeklagte

Hans Hasse, Dr. Walter Heidbreder, Wilhelm Plothe, Franz Sauer, Karl Walhorn, Fritz Gaertner, Ludwig Zehnter, Walther Grauer-Carstensen, Johannes Meyer, Guenther Velke, Daniel van der Veen, Erich Voss, Heinrich Breckner

1. Ich bin vom Generalstaatsanwalt der Streitkräfte angewiesen worden, diesen Fall, der vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt Ihres Hauptquartiers an uns verwiesen wurde, zurückzuverweisen. Der Fall wird derzeit bei der Kriegsverbrechenskommission der Vereinten Nationen als Kriegsverbrechen registriert.
2. Der Generalstaatsanwalt hat mich angewiesen, Ihnen bezüglich dieses Falles folgenden Rat zu übermitteln.
3. Meiner Meinung nach rechtfertigen die Beweise, dass der oben genannte Angeklagte aufgrund der folgenden Anklagepunkte vor einem Militärgericht gemäß der königlichen Verordnung vor Gericht gestellt wird: 

Erster Anklagepunkt – gegen alle Angeklagten 
Begehung eines Kriegsverbrechens, indem sie in der Zeit von 1940 bis 1945 in der Nähe von Bremen unter Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges an der Misshandlung von im Arbeitserziehungslager Bremen-Farge internierten Angehörigen der Alliierten beteiligt waren.

Zweiter Anklagepunkt – gegen Heidbreder, Meyer, Plothe, Velke und Walhorn Begehung eines Kriegsverbrechens, indem sie in Bremen-Farge, Deutschland, in den Jahren 1940 bis 1945 als Angehörige des Personals des Arbeitserziehungslagers Bremen-Farge unter Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges an der Tötung von dort internierter Angehöriger der Alliierten beteiligt waren.

Vorausgegangen waren umfangreiche Untersuchungen der britischen „War Crimes Unit“. Die Ermittler identifizierten 13 anzuklagende Personen: Die Lagerkommandanten Karl Walhorn und Erich Voss, den Lagerarzt Walter Heidbreder, sechs Wachmänner, einen Funktionshäftling und drei Beamte der Bremer Gestapo, unter ihnen der zwischenzeitliche Leiter Dr. Friedrich Zimmermann. Drei Kommandanten waren nicht auf der Liste: Heinrich Schauwacker war auf der Flucht, Georg Adolf beging im Juli 1947 im Internierungslager Wilhelmshaven Selbstmord. Sebastian Schipper wurde in einem anderen Verfahren zum Tod verurteilt. 

Ehemalige Häftlinge als Zeugen vor Gericht

Gezeigt wird ein sepiafarbenes Portrait von einem Mann mit kurzen, dunkelblonden Haaren. Es handelt sich um William Knott. Er trägt einen Anzug mit Krawatte und über ihm steht eine Nummer, 418 250, was für ein Polizeifoto spricht.
William Knott aus Ringsend, Dublin, war Zeuge der Anklage
Quelle: Sammlung David Blake Knox

Der Prozess dauerte 37 Tage. Alle Aussagen wurden sorgfältig protokolliert. In den ersten zehn Tagen wurden die Zeugen der Anklage gehört. Ehemalige Häftlinge berichteten von den brutalen Umständen im Lager. Einer der Hauptbelastungszeugen war Willam Knott, ein irischer Matrose aus Dublin mit britischer Staatsangehörigkeit. Knott identifizierte Lagerkommandant Sauer, Wachmann Meyer und Lagerarzt Dr. Walter Heidbreder: „Wir nannten ihn Ziegenhäuter. In Irland ist das der Ausdruck für die unterste Stufe von Tierärzten.“ 

Die Strategie der Verteidigung

Abgebildet ist ein schwarz-weißes Portrait von einem lachenden Mann mit gegelten Haaren. Es handelt sich um Heinrich Schauwacker. Er trägt einen Anzug und eine Krawatte. Der Blick ist in die Kameralinse gerichtet und wirkt stolz.
Heinrich Schauwacker, Kommandant des „Arbeitserziehungslagers“ Farge
Quelle: National Archives London

Die Angeklagten sagten in der zweiten Hälfte des Prozesses aus. Viele gaben zu, Gefangene körperlich misshandelt zu haben. Vor Gericht wurde darüber gestritten, unter welchen Umständen die Gewaltanwendung stattgefunden hat und wie schwerwiegend sie gewesen war. Viele Verteidiger führten an, dass die Angeklagten nur auf Befehl gehandelt hätten. Oftmals wurde auch der flüchtige Kommandant Heinrich Schauwacker verantwortlich gemacht, der für seine Brutalität bekannt war. Widersprüche in den Zeugenaussagen der ehemaligen Gefangenen wurden genutzt, um Anschuldigungen zu zerstreuen. Leumundszeugnisse von Freunden und Kollegen sollten die Täter entlasten.

Maximal sieben Jahre Haft

Abgebildet ist ein mit Schreibmaschine geschriebenes Dokument.
Benachrichtigung über Urteile im Bremen-Farge-Case, 15. März 1945
Quelle: The National Archives (UK)

Transkript:

Aus dem Englischen übersetzt.

BAOR/15418/788-800/JAG, Tel. 2627. Büro des stellvertretenden Generalstaatsanwaltes, Hauptquartier der britischen Rheinarmee, BAOR 1, 15. März 1948

Kommandant Bezirk Hamburg 

Militärgericht (Kriegsverbrechen) Prozess, Fall Bremen Farge, Hans Hasse, Walther Heidbreder, Wilhelm Plothe, Frank Sauer, Karl Walhorn, Friedrich Gartner, Ludwig Zehnter, Walther Grauer-Carstensen, Johannes Meyer, Guenther Velke, Erich Voss, Heinrich Breckner, Daniel van der veen

Die Protokolle eines Militärgerichts (Kriegsverbrechen), das zur Verhandlung der oben genannten Kriegsverbrecher einberufen wurde und zwischen dem 19. Dezember 1947 und dem 24. Februar 1948 in Hamburg tagte, wurden von mir für meine Beratung an Sie entgegengenommen.

2. Alle Angeklagten wurden gemeinsam wegen der Vorwürfe angeklagt, an der Misshandlung von alliierten Staatsangehörigen beteiligt gewesen zu sein, die in einem Arbeitserziehungslager in Bremen interniert waren. Von den oben genannten Angeklagten wurden Hasse, Sauer, Walhorn, Zehnter, Meyer und Velke für schuldig befunden.

3. Darüber hinaus wurden Heidbreder, Meyer, Plothe, Velke und Walhorn wegen einer zweiten Anklage wegen Beteiligung an der Ermordung alliierter Staatsangehöriger im selben Lager vor Gericht gestellt. Nur einer dieser Angeklagten, Plothe, wurde verurteilt.


4. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu folgenden Strafen:
Hasse: 5 Jahre Haft
Plothe: 7 Jahre Haft
Sauer: 3 Jahre Haft
Walhorn: 4 Jahre Haft
Zehnter: 3 Jahre Haft
Meyer: 3 Jahre Haft
Velke: 6 Monate Haft

5. Das betreffende Lager war ein Lager, das zum Zweck der „Erziehung“ von Männern eingerichtet wurde, die für ihre Arbeitgeber nicht ausreichend arbeiteten, wenn sie als Zwangsarbeiter aus besetzten Ländern, Kriegsgefangene oder Deutsche, die aus Konzentrationslagern entlassen worden waren, dorthin geschickt wurden.


6. Dieses Lager stand, wie andere Arbeitserziehungslager auch, unter der Kontrolle der örtlichen Gestapo-Behörde, und die Gestapo-Behörden konnten einen Mann, der als arbeitsscheu gemeldet wurde, zu einer Haftstrafe von bis zu drei Monaten in diesem Lager verurteilen.


7. Zu Beginn des Krieges gab es nur etwa 40 oder 50 Insassen in diesem Lager; am Ende des Krieges waren es etwa 600. 

S.8

Das Urteil im Farge-Prozess wurde am 24. Februar 1948 in Hamburg verkündet. Sechs Angeklagte wurden freigesprochen. Der stellvertretende Bremer Gestapo-Chef Dr. Hans Hasse erhielt fünf Jahre Haft, die Lager-Kommandanten Franz Sauer und Karl Walhorn drei und vier Jahre. Wachmann Johannes Meyer und der Funktionshäftling Ludwig Zehnter wurden zu drei Jahren, Wachmann Günther Velke zu drei Monaten verurteilt. Die höchste verhängte Strafe von sieben Monaten erhielt Wachmann Wilhelm Plothe wegen der nachgewiesenen Tötung eines sowjetischen Gefangenen.

Das Ende der britischen Militärprozesse

Abgebildet ist ein Zeitungsausschnitt über die Urteilsverkündungen im Prozess Bremen-Farge.
Bericht über die Urteilsverkündung, Weser Kurier, März 1948
Quelle: Weser Kurier

Transkript:

Urteil im Bremen-Farge-Prozeß

Hamburg (DPD). Im Prozeß gegen 13 Gestapo-Beamte des Arbeitserziehungslagers Bremen-Farge vor einem britischen Militärgericht zur Aburteilung von Kriegsverbrechen wurden sechs Angeklagte nach neunwöchiger Verhandlungsdauer für "nicht-schuldig" erklärt und freigesprochen; der ehemalige Lagerarzt Dr. Walter Heidbrecher, der Bremer Gestapo-Beamte Grauer-Carstensen, sowie die Wachmänner Voß, Gärtner, Brecker und der holländische Staatsangehörige Daniel van der Veen. Die Freigesprochenen bleiben in Haft, bis von höherer britischer Stelle Ihre Freilassung verfügt wird. Die übrigen Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte Wilhelm Plothe erhielt sieben Jahre, Karl Walhorn vier Jahre, Franz Sauer drei Jahre. Ludwig Zehnter drei Jahre, Johannes Meyer drei Jahre und Günther Volke sechs Monate Gefängnis. Die Anklage lautete auf Mißhandlung und Tötung alliierter Staatsangehöriger. In seinem Schlußplädoyer erklärte der Rechtsbeisitzer des britischen Militärgerichts, daß nicht jede strafbare Handlung, die während des Krieges an alliierten Soldaten begangen worden sei, als ein Kriegsverbrechen im sinne der geltenden Bestimmungen angesehen werden könne. 

Der Bremen-Farge-Case erregte kein überregionales Aufsehen. Der Bremer Weser Kurier druckte nur eine Agenturmeldung ab, berichtet aber nicht weiter. Im April 1948 beschloss die britische Regierung, keine neuen Prozesse gegen Kriegsverbrecher:innen mehr zu beginnen. Es wurde befürchtet, so die offizielle Erklärung, dass die Militärverfahren den demokratischen Wiederaufbau in Deutschland erschweren könnten. Der schon vorbereitete Prozess gegen die Wachmannschaften des KZ-Außenlagers Farge wurde nicht mehr eröffnet. Erst Jahre später ermittelte die Staatsanwaltschaft Bremen erneut, diesmal wegen Mordes an dem Niederländer Tjark Krämer.

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