Ermordet in Farge
Theo Roodvoets wurde nach der Besetzung der Niederlande durch die Wehrmacht zum Arbeitseinsatz im Deutschen Reich zwangsverpflichtet. Aus einem Heimaturlaub kehrte er wegen der brutalen Bedingungen in Deutschland nicht zurück. Damit galt er aus Sicht der Deutschen als „arbeitsvertragsbrüchig“. Im Januar 1944 wurde Roodvoets deshalb bei einer Razzia des Sicherheitsdienstes des SS (SD) in Groningen festgenommen. Die Gestapo brachte ihn zusammen mit einem weiteren Niederländer, Tjark Kremer, ins „Arbeitserziehungslager“ Farge. Am 23. Februar starb Roodvoets an den Folgen der Lagerhaft.
Späte Ermittlungen
Als offizielle Todesursache gab Lagerarzt Walter Heidbreder „Kreislaufzusammenbruch“ an. Lagerkommandant Karl Walhorn unterschrieb den Totenschein. Roodvoets Bruder Adriaan ging aber davon aus, dass sein Bruder ermordet worden war. Er wandte sich 1961 an den Bundesjustizminister und forderte Ermittlungen gegen die Täter. Das Bundesjustizministerium verwies die Anfrage an den Senator für Justiz in Bremen. Das nun eingeschaltete Landeskriminalamt begann mit umfangreichen Ermittlungen. Beamte vernahmen die Ärzte Walter Heidbreder und Hans Weidemann, einige Gestapo-Beamte und den ehemaligen Kommandanten Walhorn.
"Auf der Flucht erschossen"
Als offizielle Todesursache gab Lagerarzt Walter Heidbreder „Kreislaufzusammenbruch“ an. Lagerkommandant Karl Walhorn unterschrieb den Totenschein. Roodvoets Bruder Adriaan ging aber davon aus, dass sein Bruder ermordet worden war. Er wandte sich 1961 an den Bundesjustizminister und forderte Ermittlungen gegen die Täter. Das Bundesjustizministerium verwies die Anfrage an den Senator für Justiz in Bremen. Das nun eingeschaltete Landeskriminalamt begann mit umfangreichen Ermittlungen. Beamte vernahmen die Ärzte Walter Heidbreder und Hans Weidemann, einige Gestapo-Beamte und den ehemaligen Kommandanten Walhorn.
"Die Ermittlungen sind abgeschlossen"
Trotz aller Hinweise auf die Ermordung von zahlreichen weiteren Häftlingen im „Arbeitserziehungslager“ stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Juli 1962 ein. Den Widerspruch von Adriaan Roodvoets wiesen Generalstaatsanwalt Dünnebier und Staatsanwalt Höffler zurück. Beide waren keine unbeschriebenen Blätter. Dünnebier war 1933 der SA und 1937 der NSDAP beigetreten. 1947 wurde er wegen seiner Vergangenheit zunächst nur unter Vorbehalt Staatsanwalt in Bremen. Siegfried Höffler arbeitete 1939 beim Sondergericht im polnischen Rzesòw. Während seines Dienstes dort wurden die zweitmeisten Todesurteile an einem Sondergericht verhängt. 1941 wurde Höffler zum Landesschützenbataillon nach Lodcz versetzt. Nach Kriegsende erhielt Höffler Berufsverbot. Dennoch brachte er es in Bremen bis zum Oberstaatsanwalt.